Wichtige Fragen und erste Antworten Was in wenigen Sätzen erklärt werden kann.Die Stammzellen - Was sind Stammzellen?
- Welche Unterschiede gibt es bei Stammzellen?
- Zu welchem Typ gehören die Stammzellen der Nabelschnur?
- Weshalb lohnt es sich, Stammzellen der Nabelschnur zu konservieren?
- Lassen sich Stammzellen auch anderswo entnehmen?
- Welche Krankheiten lassen sich heute mit Stammzellen heilen?
Die Serviceleistungen der Schweizer Stammzellenbank in Kürze - Was spricht für die Wahl der Schweizer Stammzellenbank SSCB?
- Was kosten die Leistungen von SSCB?
- Was ist in den Leistungen alles inbegriffen?
- Werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet, wenn die gewünschte Konservierung der Stammzellen nicht durchgeführt wird?
- Sind Ermäßigungen bei Zwillingen vorgesehen?
- Sind Teilzahlungen möglich?
- Wie gelange ich bei Bedarf zu den konservierten Stammzellen?
- Sind die konservierten Stammzellen mehrfach verwendbar?
- Kann auch ein anderes Familienmitglied bei Bedarf die Stammzellen nutzen?
- Wie versichert man sich der Verträglichkeit der Zellen?
- Was geschieht nach Ablauf der 20jährigen Aufbewahrungspflicht?
Die Entnahme von Blut mit Stammzellen aus der Nabelschnur - Ist die Stammzellenentnahme mit Risiken oder Schwierigkeiten verbunden?
- Gibt es Fälle, in denen die Entnahme von Stammzellen nicht möglich ist?
- Gibt es Besonderheiten bei der Geburt von Zwillingen?
- Gibt es Besonderheiten bei einem Kaiserschnitt?
Der Transport des Blutes - Wie erfolgt der Transport des Blutes vom Spital zur Stammzellenbank?
- Wer führt den Bluttransport durch?
- Wie lange darf der Transport dauern?
Die Stammzellen Was sind Stammzellen? Stammzellen nennt man Zellen, wenn sie noch nicht “spezialisiert” sind, also noch keine bestimmte Funktion übernommen haben. Umgangssprachlich gesagt, sind Stammzellen eine Art Joker mit der wertvollen Eigenschaft, überall dort einsetzbar zu sein, wo es um die “Reparatur” von Organen und Gewebe geht. Welche Unterschiede gibt es bei Stammzellen? Grundsätzlich lassen sich zwei Typen von Stammzellen unterscheiden: „Embryonale“ und „Erwachsene“ Stammzellen. Embryonal nennt man Stammzellen, die in einem einwöchigen Embryo zu finden sind. Sie sind für die Wissenschaft von grossem Interesse. Diese Zellen dem Embryo zu entnehmen, ist ethisch sehr problematisch, weil man damit das Absterben des Embryos in Kauf nimmt. Erwachsen heissen die Zellen, von Geburt an in Organen und Geweben des menschlichen Körpers vorhanden sind. Sie haben gewöhnlich die Aufgabe, Organe und Gewebe zu regenerieren. Zu welchem Typ gehören die Stammzellen der Nabelschnur? Stammzellen, die sich in genügend hoher Konzentration im Blut der Nabelschnur finden, gehören zum Zeitpunkt der Geburt zum Typus der “erwachsenen” Stammzellen. Deshalb stellen sich keine ethischen Fragen, wenn man sie für therapeutische Behandlungen oder für Forschungszwecke der Nabelschnur entnimmt. Weshalb lohnt es sich, Stammzellen der Nabelschnur zu konservieren? Die Gelegenheit ergibt sich nur einmal im Leben, seine eigenen Stammzellen so zu konservieren, dass sie in Zukunft genau dann zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Und zwar nicht Zellen eines fremden Spenders, sondern die eigenen. Das heisst: keinen Spender suchen, keine Abstossreaktionen und Infektionen riskieren. Lassen sich Stammzellen auch anderswo entnehmen? Ja, es gibt die Möglichkeit, dem Knochenmark Stammzellen zu entnehmen. Aber diese sind nicht so vielseitig einsetzbar wir die Stammzellen aus dem Blut der Nabelschnur und nicht so leicht zu gewinnen. Welche Krankheiten lassen sich heute mit Stammzellen heilen? Am häufigsten werden heute Stammzellen zur Behandlung verschiedener Tumorarten eingesetzt, insbesondere bei Formen von Lymphomie und Leukämie. Ausserdem kommen Stammzellen auch in Therapien gegen Herzinfarkte oder bei Knochenmarktransplantationen zu Anwendung. Zahlreiche andere Einsatzmöglichkeiten werden zurzeit geprüft, wobei in vielen Fällen kaum mehr von einem Versuchstadium gesprochen werden kann. Die Wissenschaft hält es daher für sehr wahrscheinlich, dass sich in den nächsten das Gebiet weit öffnen wird, auf dem Stammzellen einen wichtigen Beitrag leisten können. Die Forscher denken dabei an Gebiete wie: - Rekonstruktion von beschädigtem Rückenmark nach erlittenem Trauma
- Behandlung von neurodegenerativen Erkrankungen, wozu auch Morbus Parkinson und Morbus Alzheimer gehören.
- Behandlung von Muskel-Skelett-Erkrankungen
- Behandlung von degenerativen Erkrankungen der Netzhaut, der Hornhaut und des Gehörapparats
- Behandlung von Stoffwechselerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes
- Knochenrekonstruktion
Die Serviceleistungen der Schweizer Stammzellenbank Wie kommt man zu den Leistungen der SSCB? Haben sich die Eltern dazu entschlossen, die Stammzellen ihres Kindes für dessen Zukunft aufbewahren zu lassen, verlangen sie die Vertragsunterlagen, die sie unterschrieben und mit dem Anmeldeformular sowie der Bestätigung der Akontozahlung von CHF 1'000 der Schweizer Stammzellenbank zukommen lassen. Darauf erhalten sie den speziellen Kit für die Entnahme und den Versand der Stammzellen aus der Nabelschnur. Am Tag der Einweisung gehört dieser Kit zu den wichtigen mitgebrachten Utensilien, um ihn dann dem zuständigen Personal überreichen zu können. Das Blut mit den wertvollen Stammzellen wird dann vom Gynäkologen oder der Hebamme sofort nach der Geburt entnommen. Danach wird die Schweizer Stammzellenbank angerufen, damit der Transport wie vereinbart erfolgen kann. In den Labors der SSCB in Lugano wird das Blut dann mit der modernsten Technologie in einem geschlossen System behandelt, so dass nicht die geringste Möglichkeit einer Verunreinigung besteht. Nachdem die Stammzellen nach genau vorgeschriebenen Abläufen getrennt worden sind, werden sie sierologischen Tests unterzogen, um sich zu vergewissern, dass eine einwandfreie Kryokonservation möglich ist. Was kosten die Leistungen von SSCB? Die von SSCB angebotene Dienstleistung kostet CHF 3'174.20 inkl. MwSt.
Die Bezahlung der Dienstleistung wird folgendermaßen abgewickelt: - Zahlung der Gesamtsumme (CHF 3’174.20) bei der Anmeldung. Bei Zahlung per Vorkasse erhalten Sie eine Ermäßigung von 100.– CHF. Zu zahlender Gesamtbetrag: CHF 3’074.20;
- Zahlung der ersten Rate (1’000.– CHF) bei der Anmeldung;
Zahlung des Restbetrages (CHF 2’174,20) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Rechnung wird gemeinsam mit der Aufbewahrungsbescheinigung etwa ein Monat nach der Geburt versendet. - Zahlung der ersten Rate (1’000.– CHF) bei der Anmeldung;
Ratenzahlung des Restbetrags mit einem Aufschlag in Höhe von 70.– CHF für Verwaltungskosten. Es können maximal 6 monatliche Raten zu je 362.40 CHF vereinbart werden, die innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang zu zahlen sind. Der Aufschlag von 70.– CHF ist gemeinsam mit der ersten Ratenzahlung zu entrichten, die daher 432.40 CHF beträgt. Was ist in den Leistungen alles inbegriffen? Abzug aller Kosten zurückerstattet. Der Betrag von 3'250 Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer, enthält: - Kit zur Entnahme und Transport der Stammzellen
- Transport des Kits vom Geburtsort zu den Labors der Schweizer Stammzellenbank
- Laboranalyse der Blutprobe
- Trennung der Stammzellen
- Ausstellung und Versand des Zertifikats mit allen wissenschaftlichen Angaben
- Konservierung der Stammzellen während 20 Jahren
- Auslieferung der Stammzellen, falls notwendig. (ohne Transport)
Werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet, wenn die gewünschte Konservierung der Stammzellen nicht durchgeführt wird?Ja. Sollte der Fall eintreten, dass die Nabelschnurblutentnahme nicht erfolgen kann, so wird die Teilzahlung vollständig zurückerstattet. Wenn die Konservierung der Stammzellen nicht durchgeführt werden kann, dann wird die Teilzahlung nach Abzug aller bis zur Unterbrechung der Dienstleistung entstandenen Kosten zurückerstattet. Die von der Rückerstattung abgezogenen Kosten sind auf ein Höchstmaß von 100.– CHF beschränkt. Sind Ermäßigungen bei Zwillingen vorgesehen?Ja. Besteht ein Vertrag für beide Zwillinge, so werden zwei Kits versendet und die zu zahlende Gesamtsumme beträgt 4.250,20 CHF inkl. MwSt.
Die Zahlung kann wie bei Einzelgeburten erfolgen, d.h.: - Zahlung der Gesamtsumme (4’250.20 CHF) bei der Anmeldung. Bei Zahlung per Vorkasse erhalten Sie eine Ermäßigung von 150.– CHF. Der Gesamtbetrag beträgt 4’100.20 CHF.
- Zahlung der ersten Rate (2’000.– CHF) bei der Anmeldung;
Zahlung des Restbetrags (2’250.20 CHF) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Rechnung wird gemeinsam mit der Aufbewahrungsbescheinigung etwa einen Monat nach der Geburt versendet. - Zahlung der ersten Rate (2’000.– CHF) bei der Anmeldung.
Ratenzahlung des Restbetrags mit einem Aufschlag in Höhe von 70.– CHF für Verwaltungskosten. Es können maximal 6 monatliche Raten zu je 375.– CHF vereinbart werden, die innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang zu zahlen sind. Der Aufschlag von 70.– CHF ist gemeinsam mit der ersten Ratenzahlung zu entrichten, die daher 445.– CHF beträgt. Sind Teilzahlungen möglich? Ja. Die erste Teilzahlung ist beim Vertragsabschluss fällig und beträgt CHF 1'000, während die zweite Teilzahlung über CHF 1'700 bei Lieferung des Zertifikats zu entrichten ist. Wie gelange ich bei Bedarf zu den konservierten Stammzellen? Die in der Schweizer Stammzellenbank SSCB konservierten Stammzellen sind Eigentum des Spenders bzw. dessen gesetzlichen Vertreters. Falls die eigenen Stammzellen für eine medizinische Verwendung gebraucht werden, werden sie von der SSCB sofort zur Verfügung gestellt und verschickt, an jeden Ort der Welt. Die Transportspesen gehen dabei zu Lasten des Spenders. Sind die konservierten Stammzellen mehrfach verwendbar? Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft reicht die Menge der Stammzellen aus der Nabelschnur nicht für eine mehrmalige Verwendung. Kann ein anderes Familienmitglied bei Bedarf die Stammzellen nutzen? Bei der SSCB konservierte Stammzellen sind Eigentum des Spenders oder bei Minderjährigen dessen gesetzlichen Vertreters. Da sie auch über eine allfällige Verwendung für andere Familienmitglieder entscheiden können, steht der Auslieferung von Seiten der Schweizer Stammzellenbank nichts im Wege. Vorbehalte gibt es allenfalls aus Sicht der Verträglichkeit, auch wenn diese in der Regel grösser ist als bei einem Spender ausserhalb des Familienkreises. Wie versichert man sich der Verträglichkeit der Zellen? Stammzellen aus dem Blut der Nabelschnur sind für einen anderen Empfänger als den Spender nur dann 100% verträglich, wenn es sich dabei um das zweite Kind bei eineiigen Zwillingen handelt. Die Verträglichkeit, in diesem Falle spricht man von Istokompabilität, ist erblich bedingt und steht daher in direktem Zusammenhang mit der Nähe der Verwandtschaft. Festgestellt wird die Istokompabilität durch den speziellen HLA-Test, der die Antikörper menschlicher Leukozyten untersucht, was in einer gewöhnlichen Blutprobe erfolgen kann. Sind gewisse Grundwerte zwischen Spender und Empfänger gegeben, folgt eine DNA-Analyse und schliesslich die Durchführung einer MCL. Diese gemischte Lymphzytenkultur gibt dann endgültig Auskunft über die Verträglichkeit. Um solche Tests zu machen, ist es nicht notwendig, die konservierten Stammzellen aufzutauen. Was geschieht nach Ablauf der 20jährigen Aufbewahrungspflicht? Die Aufbewahrungsdauer von zwanzig Jahren ist zwar aus heutiger Wissenschaftssicht vernünftig und üblich, aber letztlich willkürlich. Wenn der Vertrag dann nach zwanzig Jahren ausläuft, kann der inzwischen erwachsene Spender darüber entscheiden, ob und wo er seine Stammzellen konservieren will. Sie werden ihm jedenfalls von der Schweizer Stammzellenbank kostenlos zur Verfügung gestellt. Es spricht alles dafür, dass der Spender die Möglichkeit haben wird, seine Stammzellen weiterhin bei der Schweizer Stammzellenbank zu konservieren, zu marktgerechten Konditionen. Die Entnahme von Stammzellen aus dem Blut der Nabelschnur Ist die Stammzellenentnahme mit Risiken oder Schwierigkeiten verbunden? Nein. Die Entnahme von Blut aus der Nabelschnur ist ein äusserst einfacher Vorgang. Der Eingriff ist kurz, absolut schmerzlos und ohne jedes Risiko für Mutter und Kind. Vorgenommen wird er in der Regel vom anwesenden medizinischen Fachpersonal, das zuvor informiert werden sollte. Gibt es Fälle, in denen die Entnahme von Stammzellen nicht möglich ist? Absolute Priorität hat immer die Gesundheit von Mutter und Kind. Sollte es während der Geburt zu Komplikationen kommen, wird das medizinische Fachpersonal auf alle Eingriffe verzichten, die nicht zwingend notwendig sind. In einem solchen Fall, wäre es möglich, dass der Nabelschnur das Blut mit den Stammzellen nicht entnommen werden kann. Gibt es Besonderheiten bei der Geburt von Zwillingen? Bei der Geburt von Zwillingen sind zwei Kits zur Blutentnahme notwendig, die rechtzeitig bei der Schweizer Stammzellenbank angefordert werden müssen. Gibt es Besonderheiten bei einem Kaiserschnitt? Die Entnahme von Blut aus der Nabelschnur ist normalerweise auch bei einer Geburt mit Kaiserschnitt problemlos durchführbar. Der Transport des Blutes Wie erfolgt der Transport des Blutes vom Spital zur Stammzellenbank? Die Blutprobe sollte mit dem von der Schweizer Stammzellenbank gelieferten Spezialkit befördert werden. Dieser Kit ist so konzipiert, dass er den internationalen Normen, IATA PI 650, für Bluttransporte zu diagnostischen Abklärungen entspricht. Wer führt den Bluttransport durch? Der Transport der entnommenen Blutprobe zu den Labors der Schweizer Stammzellenbank in Lugano erfolgt durch einen Vertrauenskurier der SSCB. Damit sind der fachgerechte Transport und das rechtzeitige Eintreffen gewährleistet. Wie lange darf der Transport dauern? Die fachgerechte Verarbeitung der Blutprobe erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt.
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